Der Ausgangspunkt: das novellierte Personenstandsrecht
Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 haben sich bedeutende Veränderungen für Archive und Forschung ergeben: Die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, werden nun nach Ablauf bestimmter Fristen zu Archivgut. Damit richtet sich ihre Benutzung nach den archivrechtlichen Regelungen (in Hessen nach dem Hessischen Archivgesetz und der Benutzungsordnung).
Bislang konnte die Einsicht und die Durchsicht der Bücher sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen mussten zu diesem Zweck ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (vgl. Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. August 1957, § 61). Nun stehen folgende Personenstandsunterlagen wissenschaftlichen Recherchen und der genealogischen Forschung im Rahmen der archivrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung:
- Sterberegister, die vor 30 Jahren,
- Heiratsregister, die vor 80 Jahren und
- Geburtenregister, die vor 110 Jahren
geschlossen wurden und deren Fortführungsfristen abgelaufen sind.
Einrichtung eines Personenstandsarchivs
Das novellierte Personenstandsgesetz sieht vor, dass die Personenstandsregister und die Sicherungsregister räumlich voneinander getrennt aufzubewahren sind. Daher regeln in Hessen die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisausschüssen (vgl. Hessisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz vom 19. November 2008, § 6).
Zur Archivierung der Zweitbücher hat das Land Hessen zum 1. November 2009 ein zentrales Personenstandsarchiv eingerichtet. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen) des Staatsarchivs Marburg, Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Hessische Landesarchiv Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind.
Benutzung
Der Lesesaal des Personenstandsarchivs ist mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Erschlossen sind die Bestände ausschließlich über HADIS
(Staatsarchive > Staatsarchiv Marburg > H. Personenstandsarchiv).
Derzeit können die archivierten Zweitbücher der Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden, der Landkreise Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Offenbach, des Hochtaunuskreises, des Lahn-Dill-Kreises, des Main-Kinzig-Kreises, des Main-Taunus-Kreises, des Odenwaldkreises, des Rheingau-Taunus-Kreises, des Schwalm-Eder-Kreises, des Vogelsbergkreises und des Wetteraukreises im Lesesaal benutzt werden.
Digitalisierung
Seit Sommer 2012 werden die digitalisierten Bestände des Personenstandsarchivs nach und nach über HADIS online zur Verfügung gestellt. Genaue Hinweise zu deren Benutzung finden sich im Info-Blatt Recherche in den digitalisierten Personenstandsnebenregistern (PDF, 107 KB)
Kontakt
Hessisches Landesarchiv Personenstandsarchiv
Leipziger Straße 83
35279 Neustadt (Hessen)
personenstandsarchiv@stama.hessen.de
Tel. +49 (0) 6692 20388-0
Fax. +49 (0) 6692 20388-19
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Katrin Marx-Jaskulski
E-Mail: katrin.marx-jaskulski@stama.hessen.de
Tel. +49 (0) 6692 20388-10
Sabine Dietzsch-Uhde
E-Mail: sabine.dietzsch-uhde@stama.hessen.de
Tel. +49 (0) 6692 20388-28