Archivgut übernehmen, auf Dauer aufbewahren, sichern, erschließen und nutzbar machen
Archivieren heißt nicht nur: Unterlagen und Daten in allen Formen in Regalen und Dateiordnern einzulagern und zu sortieren. Für ein Archiv umfasst der Vorgang der Archivierung alle Schritte, die auf die Aussonderung von Schriftgut durch eine Behörde und die Anbietung dieses Schriftguts an das Archiv folgen: die Bewertung der Archivwürdigkeit, die Übernahme ins Archiv, die Erschließung der Inhalte und die Bestandserhaltung der eingelagerten Unterlagen und Daten.
Die Staatsarchive archivieren Akten und Schriftstücke, Karten, Pläne, Plakate, Karteien, Siegel, Stempel, Bild- und Tonaufzeichnungen, digitale Aufzeichnungen sowie Hilfsmittel für ihre Ordnung, Benutzung und Auswertung. Archiviert werden auch Druckschriften, die von öffentlichen Stellen herausgegeben wurden.